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   LG Memmingen, 18.11.2019 - 2 HK OH 407/17   

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LG Memmingen, 18.11.2019 - 2 HK OH 407/17 (https://dejure.org/2019,40301)
LG Memmingen, Entscheidung vom 18.11.2019 - 2 HK OH 407/17 (https://dejure.org/2019,40301)
LG Memmingen, Entscheidung vom 18. November 2019 - 2 HK OH 407/17 (https://dejure.org/2019,40301)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    JVEG 8a Abs. 4
    Keine Kürzung der Sachverständigenvergütung trotz Verletzung der Hinweispflicht

  • rewis.io

    Keine Kürzung der Sachverständigenvergütung trotz Verletzung der Hinweispflicht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hinweis hätte nicht geholfen: Keine Kürzung der Vergütung!

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 11.12.1997 - 1Z BR 143/97

    Hinweispflicht des Sachverständigen bei Kostensteigerung - Kürzung der

    Auszug aus LG Memmingen, 18.11.2019 - 2 HK OH 407/17
    Bis zur Neufassung des § 8a Abs. 4 JVEG durch das Zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz vom 15.10.2016 (BGBl. I Seite 2222) entsprach ständiger Rechtsprechung und herrschender Meinung in der Literatur, dass eine Kürzung unterbleibt, wenn bei verständiger Würdigung aller Umstände unter Anlegung eines objektiven Maßstabs davon auszugehen ist, dass auch bei pflichtgemäßer Anzeige die Tätigkeit des Sachverständigen weder eingeschränkt noch ihre Fortsetzung unterbunden worden wäre (vgl. BayObLGZ 1997, 353 Tz. 16; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 01.08.2014 - 7 U 405/12 -, Tz. 6 jeweils m. w. Nachw., zitiert nach juris).

    Da grundsätzlich bei einer Abweichung der Vergütung vom geforderten Auslagenvorschuss um mehr als 20% eine Kürzung vorzunehmen ist, trifft das Risiko der Unaufklärbarkeit dieser Voraussetzungen den Sachverständigen (vgl. BayObLGZ 1997, 353 Tz. 16, juris; Zimmermann, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 407a ZPO Tz. 12 m.w.Nachw.).

  • OLG Karlsruhe, 10.04.2017 - 13 W 25/17

    Sachverständigenvergütung: Voraussetzungen einer Kürzung bei erheblicher

    Auszug aus LG Memmingen, 18.11.2019 - 2 HK OH 407/17
    Überzeugend ist jedoch die Gegenauffassung, wonach auch nach der Neuregelung eine Kürzung ausnahmsweise unterbleibt, wenn bei verständiger Würdigung aller Umstände anzunehmen ist, dass bei rechtzeitiger Anzeige der Mehrkosten der Gutachtensauftrag nicht eingeschränkt oder beendet worden wäre (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.04.2017 - 13 W 25/17 -, Tz. 11 ff., zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 28.09.2018 - 15 W 57/18

    Vergütung des gerichtlichen Sachverständigen bei den Auslagenvorschuss

    Auszug aus LG Memmingen, 18.11.2019 - 2 HK OH 407/17
    Für die Rechtslage nach dem Inkrafttreten des Zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes wird vertreten, dass diese Auffassung durch die gesetzliche Neuregelung obsolet geworden sei wegen des klaren und eindeutigen Gesetzeswortlauts und aufgrund eines pönalisierenden Charakters der Vorschrift, die auch in den Gesetzesmaterialien zum Ausdruck komme (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 20.10.2015 - 10 W 137/15 -, Tz. 3 und vom 09.06.2016 - 10 W 87/16 -, Tz. 3; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.09.2018 - 15 W 57/18 -, Tz. 13 m. w. Nachw., jeweils zitiert nach juris; Greger, in: Zöller, ZPO, 32 Aufl. § 413 Tz. 8; Binz in: Binz/Dörndofer/Zimmermann, GKG/FamGKG/JVEG, 4. Aufl. 2019, § 8a JVEG Tz. 18).
  • OLG Jena, 01.08.2014 - 7 U 405/12

    Minderung der Vergütung des Sachverständigen

    Auszug aus LG Memmingen, 18.11.2019 - 2 HK OH 407/17
    Bis zur Neufassung des § 8a Abs. 4 JVEG durch das Zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz vom 15.10.2016 (BGBl. I Seite 2222) entsprach ständiger Rechtsprechung und herrschender Meinung in der Literatur, dass eine Kürzung unterbleibt, wenn bei verständiger Würdigung aller Umstände unter Anlegung eines objektiven Maßstabs davon auszugehen ist, dass auch bei pflichtgemäßer Anzeige die Tätigkeit des Sachverständigen weder eingeschränkt noch ihre Fortsetzung unterbunden worden wäre (vgl. BayObLGZ 1997, 353 Tz. 16; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 01.08.2014 - 7 U 405/12 -, Tz. 6 jeweils m. w. Nachw., zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 09.06.2016 - 10 W 87/16

    Vergütung des Sachverständigen bei Überschreitung des Auslagenvorschusses

    Auszug aus LG Memmingen, 18.11.2019 - 2 HK OH 407/17
    Für die Rechtslage nach dem Inkrafttreten des Zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes wird vertreten, dass diese Auffassung durch die gesetzliche Neuregelung obsolet geworden sei wegen des klaren und eindeutigen Gesetzeswortlauts und aufgrund eines pönalisierenden Charakters der Vorschrift, die auch in den Gesetzesmaterialien zum Ausdruck komme (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 20.10.2015 - 10 W 137/15 -, Tz. 3 und vom 09.06.2016 - 10 W 87/16 -, Tz. 3; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.09.2018 - 15 W 57/18 -, Tz. 13 m. w. Nachw., jeweils zitiert nach juris; Greger, in: Zöller, ZPO, 32 Aufl. § 413 Tz. 8; Binz in: Binz/Dörndofer/Zimmermann, GKG/FamGKG/JVEG, 4. Aufl. 2019, § 8a JVEG Tz. 18).
  • OLG Düsseldorf, 20.10.2015 - 10 W 137/15

    Rechtsfolgen der nicht rechtzeitigen Anzeige des Sachverständigen, dass die

    Auszug aus LG Memmingen, 18.11.2019 - 2 HK OH 407/17
    Für die Rechtslage nach dem Inkrafttreten des Zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes wird vertreten, dass diese Auffassung durch die gesetzliche Neuregelung obsolet geworden sei wegen des klaren und eindeutigen Gesetzeswortlauts und aufgrund eines pönalisierenden Charakters der Vorschrift, die auch in den Gesetzesmaterialien zum Ausdruck komme (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 20.10.2015 - 10 W 137/15 -, Tz. 3 und vom 09.06.2016 - 10 W 87/16 -, Tz. 3; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.09.2018 - 15 W 57/18 -, Tz. 13 m. w. Nachw., jeweils zitiert nach juris; Greger, in: Zöller, ZPO, 32 Aufl. § 413 Tz. 8; Binz in: Binz/Dörndofer/Zimmermann, GKG/FamGKG/JVEG, 4. Aufl. 2019, § 8a JVEG Tz. 18).
  • OLG Dresden, 26.09.2014 - 3 W 980/14

    Wann wird der erhobene Kostenvorsschuss "erheblich" überschritten?

    Auszug aus LG Memmingen, 18.11.2019 - 2 HK OH 407/17
    Danach war anerkannt, dass bei der Bestimmung dessen, was als "erhebliche" Überschreitung des von den Parteien erhobenen Kostenvorschusses anzusehen ist, auf den Zweck der Aufklärungspflicht des Sachverständigen abzustellen ist, nämlich der Schutz des Interesses der Prozessparteien, ihr Prozessrisiko gegen das Kostenrisiko abwägen zu dürfen und zu verhindern, dass sie die Begutachtung mehr kostet als ihnen die Sache wert ist (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 26.09.2014 - 3 W 980/14 -, Tz. 12, juris).
  • OLG Stuttgart, 01.09.2020 - 8 WF 103/20

    Kürzung der Sachverständigenvergütung bei erheblicher Überschreitung des

    Die Gegenauffassung (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.04.2017 - 13 W 25/17; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 01. August 2014 - 7 U 405/12; LG Memmingen, Beschluss vom 18. November 2019 - 2 HK OH 407/17; Bleutge in BeckOK Kostenrecht, Dörndorfer/Neie/Wendtland/Gerlach, 30. Edition, Stand: 01.06.2020, § 8a JVEG, Rn. 30), welche die vor Inkrafttreten des § 8a JVEG zum 01.08.2013 herrschende Rechtsprechung, nach der die Kürzung der Vergütung des Sachverständigen unterbleiben soll, wenn davon auszugehen ist, dass es auch bei pflichtgemäßer Anzeige zu einer Fortsetzung seiner Tätigkeit gekommen wäre, beibehält, ist durch die gesetzliche Neuregelung des § 8a Abs. 4 JVEG überholt.
  • LSG Bayern, 24.08.2022 - L 12 SF 209/20

    Kostenrecht: Hinweispflicht des Sachverständigen auf bevorstehende

    Auf die Frage, ob das Gutachten auch dann erstellt worden wäre, wenn das Gericht über die höheren Kosten rechtzeitig informiert worden wäre, kommt es nicht mehr an (vgl. BayLSG, Beschluss vom 08.06.2015, L 15 SF 255/14 E; a.A. Thüringer OLG, Beschluss vom 01.08.2014, Az.: 7 U 405/12; LG Memmingen, Beschluss vom 18.11.2019, 2 HK OH 407/17).
  • OLG Brandenburg, 22.11.2021 - 12 W 33/21

    Beschwerde gegen die Vergütungsfestsetzung für ein Sachverständigengutachten;

    Zwar wird hieran in Teilen der Rechtsprechung auch nach der Gesetzesänderung aus dem Jahre 2013 weiterhin festgehalten (vgl. KG, Beschluss v. 24.08.2018, Az. 20 W 42/18; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 10.04.2017, Az. 13 W 25/17; OLG Hamm, Beschluss v. 02.12.2016, Az. 25 W 231/16; LG Offenburg, Beschluss v. 25.12.2020, Az. 3 OH 7/18; LG Memmingen, Beschluss v. 18.11.2019, Az. 2 HK OH 407/17; LG Frankfurt/Main, Beschluss v. 13.06.2019, Az. 2-13 T 48/19).
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   LG Memmingen, 22.04.2020 - 2 HK OH 407/17   

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https://dejure.org/2020,85591
LG Memmingen, 22.04.2020 - 2 HK OH 407/17 (https://dejure.org/2020,85591)
LG Memmingen, Entscheidung vom 22.04.2020 - 2 HK OH 407/17 (https://dejure.org/2020,85591)
LG Memmingen, Entscheidung vom 22. April 2020 - 2 HK OH 407/17 (https://dejure.org/2020,85591)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Beschwerde, Erinnerung, Verletzung, Anordnung, Auslegung, Kostenrechnung, Abrechnung, Hinweispflicht, Hinweis, Abweichung, Auslagenvorschuss, Kostenvorschuss, Mehrkosten, Schriftsatz, sofortige Beschwerde, aufschiebende Wirkung, fehlende Beschwerdeberechtigung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 11.12.1997 - 1Z BR 143/97

    Hinweispflicht des Sachverständigen bei Kostensteigerung - Kürzung der

    Auszug aus LG Memmingen, 22.04.2020 - 2 HK OH 407/17
    Bis zur Neufassung des § 8 a Abs. 4 JVEG durch das Zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz vom 15.10.2016 (BGBl. I Seite 2222) entsprach ständiger Rechtssprechung und herrschender Meinung in der Literatur, dass eine Kürzung unterbleibt, wenn bei verständiger Würdigung aller Umstände unter Anlegung eines objektiven Maßstabs davon auszugehen ist, dass auch bei pflichtgemäßer Anzeige die Tätigkeit des Sachverständigen weder eingeschränkt noch ihre Fortsetzung unterbunden worden wäre (vgl. BayObLGZ 1997, 353 Tz. 16; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 01.08.2014 - 7 U 405/12 -, Tz. 6 jeweils m.w.Nachw., zitiert nach juris).

    Da grundsätzlich bei einer Abweichung der Vergütung vom geforderten Auslagenvorschuss um mehr als 20 % eine Kürzung vorzunehmen ist, trifft das Risiko der Unaufklärbarkeit dieser Voraussetzungen den Sachverständigen (vgl. BayObLGZ 1997, 353 Tz. 16, juris; Zimmermann, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 407 a ZPO Tz. 12 m.w.Nachw.).

  • OLG Karlsruhe, 10.04.2017 - 13 W 25/17

    Sachverständigenvergütung: Voraussetzungen einer Kürzung bei erheblicher

    Auszug aus LG Memmingen, 22.04.2020 - 2 HK OH 407/17
    Überzeugend ist jedoch die Gegenauffassung, wonach auch nach der Neuregelung eine Kürzung ausnahmsweise unterbleibt, wenn bei verständiger Würdigung aller Umstände anzunehmen ist, dass bei rechtzeitiger Anzeige der Mehrkosten der Gutachtensauftrag nicht eingeschränkt oder beendet worden wäre (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10.04.2017 - 13 W 25/17 -, Tz. 11 ff., zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 28.09.2018 - 15 W 57/18

    Vergütung des gerichtlichen Sachverständigen bei den Auslagenvorschuss

    Auszug aus LG Memmingen, 22.04.2020 - 2 HK OH 407/17
    Für die Rechtslage nach dem Inkrafttreten des Zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes wird vertreten, dass diese Auffassung durch die gesetzliche Neuregelung obsolet geworden sei wegen des klaren und eindeutigen Gesetzeswortlauts und aufgrund eines pönalisierenden Charakters der Vorschrift, die auch in den Gesetzesmaterialien zum Ausdruck komme (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 20.10.2015 - 10 W 137/15 -, Tz. 3 und vom 09.06.2016 - 10 W 87/16 -, Tz. 3; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.09.2018 - 15 W 57/18 -, Tz. 13 m.w.Nachw., jeweils zitiert nach juris; Greger, in: Zöller, ZPO, 32 Aufl. § 413 Tz. 8; Binz in: Binz/Dörndofer/Zimmermann, GKG/FamGKG/JVEG, 4. Aufl. 2019, § 8 a JVEG Tz. 18).
  • OLG Jena, 01.08.2014 - 7 U 405/12

    Minderung der Vergütung des Sachverständigen

    Auszug aus LG Memmingen, 22.04.2020 - 2 HK OH 407/17
    Bis zur Neufassung des § 8 a Abs. 4 JVEG durch das Zweite Kostenrechtsmodernisierungsgesetz vom 15.10.2016 (BGBl. I Seite 2222) entsprach ständiger Rechtssprechung und herrschender Meinung in der Literatur, dass eine Kürzung unterbleibt, wenn bei verständiger Würdigung aller Umstände unter Anlegung eines objektiven Maßstabs davon auszugehen ist, dass auch bei pflichtgemäßer Anzeige die Tätigkeit des Sachverständigen weder eingeschränkt noch ihre Fortsetzung unterbunden worden wäre (vgl. BayObLGZ 1997, 353 Tz. 16; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 01.08.2014 - 7 U 405/12 -, Tz. 6 jeweils m.w.Nachw., zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 09.06.2016 - 10 W 87/16

    Vergütung des Sachverständigen bei Überschreitung des Auslagenvorschusses

    Auszug aus LG Memmingen, 22.04.2020 - 2 HK OH 407/17
    Für die Rechtslage nach dem Inkrafttreten des Zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes wird vertreten, dass diese Auffassung durch die gesetzliche Neuregelung obsolet geworden sei wegen des klaren und eindeutigen Gesetzeswortlauts und aufgrund eines pönalisierenden Charakters der Vorschrift, die auch in den Gesetzesmaterialien zum Ausdruck komme (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 20.10.2015 - 10 W 137/15 -, Tz. 3 und vom 09.06.2016 - 10 W 87/16 -, Tz. 3; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.09.2018 - 15 W 57/18 -, Tz. 13 m.w.Nachw., jeweils zitiert nach juris; Greger, in: Zöller, ZPO, 32 Aufl. § 413 Tz. 8; Binz in: Binz/Dörndofer/Zimmermann, GKG/FamGKG/JVEG, 4. Aufl. 2019, § 8 a JVEG Tz. 18).
  • OLG Düsseldorf, 20.10.2015 - 10 W 137/15

    Rechtsfolgen der nicht rechtzeitigen Anzeige des Sachverständigen, dass die

    Auszug aus LG Memmingen, 22.04.2020 - 2 HK OH 407/17
    Für die Rechtslage nach dem Inkrafttreten des Zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes wird vertreten, dass diese Auffassung durch die gesetzliche Neuregelung obsolet geworden sei wegen des klaren und eindeutigen Gesetzeswortlauts und aufgrund eines pönalisierenden Charakters der Vorschrift, die auch in den Gesetzesmaterialien zum Ausdruck komme (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 20.10.2015 - 10 W 137/15 -, Tz. 3 und vom 09.06.2016 - 10 W 87/16 -, Tz. 3; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28.09.2018 - 15 W 57/18 -, Tz. 13 m.w.Nachw., jeweils zitiert nach juris; Greger, in: Zöller, ZPO, 32 Aufl. § 413 Tz. 8; Binz in: Binz/Dörndofer/Zimmermann, GKG/FamGKG/JVEG, 4. Aufl. 2019, § 8 a JVEG Tz. 18).
  • OLG Dresden, 26.09.2014 - 3 W 980/14

    Wann wird der erhobene Kostenvorsschuss "erheblich" überschritten?

    Auszug aus LG Memmingen, 22.04.2020 - 2 HK OH 407/17
    Danach war anerkannt, dass bei der Bestimmung dessen, was als "erhebliche" Überschreitung des von den Parteien erhobenen Kostenvorschusses anzusehen ist, auf den Zweck der Aufklärungspflicht des Sachverständigen abzustellen ist, nämlich der Schutz des Interesses der Prozessparteien, ihr Prozessrisiko gegen das Kostenrisiko abwägen zu dürfen und zu verhindem, dass sie die Begutachtung mehr kostet als ihnen die Sache wert ist (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 26.09.2014 - 3 W 980/14 -, Tz. 12, juris).
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